Mitgliederversammlung 2014

12.03.2014

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der 4. Ordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.2.2013
3. Bericht des Vorstandes
- Bericht des Vorstandes
- Bericht „Weltladen“
- Bericht AG Bildung
- Kassenbericht
4. Bericht Kassenprüfer
5. Aussprachen
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
- Wahl des Wahlleiters/der Wahlleiterin
- Wahl des/der 2. Vorsitzenden
- Wahl des Kassenwartes
- Wahl der Beisitzer
- Wahl der Kassenprüfer
10.Finanzplanung 2014 und Abstimmung
11. Anträge

11.1 Der Satzung wird unter § 2 Vereinszweck, (2) als dritten Punkt eingefügt:
· finanzielle, materielle und ideelle Maßnahmen, auch in Notfällen, die eine wirksame Hilfe zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Entwicklungsländern bedeuten.
Begründung: Der Verein schafft sich durch diese Satzungsänderung die Möglichkeit, auch in Notfällen finanzielle Hilfe für die Bevölkerung in den Entwicklungsländern zu leisten.

11.2 Vergütungen und Zuwendungen
·Fahrtkostenerstattung für PKW: pro gefahrenem km 0,30 € (dies ist steuerfrei, ein höherer Satz muss versteuert werden) + 0,02 € pro Mitfahrer pro gefahrenem km
·Vergütung 10,- € / Std. z.B. für Putzdienste, Fotoarbeiten, etc
·Vergütung 20,- € / Std. für Bildungsarbeit, Produkt- und Warenpräsentation,
bei Durchführung durch mehrere Personen: pro Person 75 % von 20,- € = 15,- € / Std.
·Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die den Vereinszwecken dienen:
·Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten werden übenommen
·Zuwendung für Vereinsmitglieder: Einkaufsgutschein für den Weltladen Dieburg, bei Halbtagsveranstaltung (bis 4 Std.) im Wert von 10,- €, bei Ganztagsveranstaltungen im Wert von 20,- €.
·Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Grenzen muss jeder Empfänger von Vergütungen / Zuwendungen selbst beachten.
Begründung:
Die Änderungen wurden den Angaben im „Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen“, herausgegeben vom Hessischen Ministerium der Finanzen, hier insbesondere Kap. 4.4.3 Zuwendungen an Mitglieder (Annehmlichkeiten, Auslagenersatz, Aufwandsersatz, Entgelte, Vergütungen) und dem Bundesreisegesetz angepasst.

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Die Berichte des Vorstandes, der AG Bildung und der Abteilung Weltladen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung zugeschickt. Das Protokoll kann auf der Homepage des Vereins eingesehen werden. Es liegt auch am Versammlungstag ab 19.00 Uhr im Veranstaltungssaal aus.

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